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Häufige Fragen

Sie möchten eine Wohnung vermieten?

Wenn Sie überlegen, eine oder mehrere Ihrer Wohnungen im Kontext unseres Projekts zu vermieten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gern.  Kontakt oder direkt Theo Christiansen  (Tel. 040-30620-1804).

Nein, die Mietverhältnisse, die in dem Projektzeitraum entstanden sind, werden von uns weiterbegleitet. Nach unserer Erfahrung – wir sind alle seit Jahren in der Wohnungslosenhilfe tätig – wird das allerdings nur selten in Anspruch genommen.

Grundsätzlich ja, denn der Mietvertrag wird wie jeder andere auch direkt zwischen Ihnen und dem Mieter oder der Mieterin geschlossen. In der Praxis wird es jedoch so sein, dass wir Ihnen einen Mieter/eine Mieterin vorschlagen, der/die sich an uns gewendet hat und den/die wir im Rahmen unseres Projekts unterstützen und begleiten.

Alles, was in einem Mietverhältnis anfällt (z. B. Ablesen des Energieverbrauchs, Rauchmelder etc.), stimmen Sie am besten direkt mit dem Mieter/der Mieterin ab. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich damit aber auch gern an uns. Wenn Probleme im Mietverhältnis auftauchen sollten, können Sie sich ebenfalls jederzeit an uns wenden, am besten frühzeitig, damit sie gar nicht erst groß werden.

  • Nein, es wird der übliche, ganz gewöhnliche Mietvertrag abgeschlossen – mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten.
  • Die Miete wird von dem Mieter/der Mieterin gezahlt. Die meisten Mieter*innen werden aber zumindest am Anfang des Mietverhältnisses Sozialleistungen beziehen und erhalten dann das Geld für die Miete aus staatlichen Mitteln. Wir beraten sie dabei, so dass das zuverlässig geregelt wird. Viele Mieter*innen entscheiden sich in der Anfangsphase dafür, dass die Miete direkt von der Stadt an Sie überwiesen wird.

Sie suchen eine Wohnung und haben Fragen?

Wir versuchen immer, eine Wohnung zu finden, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.

Ja, wir würden versuchen dies bei der Wohnungssuche zu berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie, solange und soweit Sie es wünschen. Das gilt für Arztbesuche und Behördengänge genauso wie bei Freizeitangeboten. Wir beraten auch bei Schulden oder Drogenproblemen. Wir versuchen immer, Ihnen Ansprechpersonen zu vermitteln, die Ihnen wirklich helfen können. Unser Ziel ist es, dass Sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Wir helfen Ihnen bei allem, was nötig ist. Eine Ansprechperson ist in allen Fragen für Sie da. Sie müssen den Papierkram niemals allein erledigen.

Sie bezahlen die Miete. Wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten Sie das nötige Geld dafür von der zuständigen Behörde. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Die Miete für die Wohnung können Sie dann entweder selbst überweisen oder die Behörde beauftragen, es für Sie direkt an den Vermieter/die Vermieterin zu überweisen.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere telefonischen Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags jeweils von 13 bis 15 Uhr.

Wir besprechen dann, ob die Voraussetzungen des Projekts für Sie passen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie volljährig sind, dass Sie nach SGB II oder SGB XII leistungsberechtigt sind (wenn Sie unsicher sind, können wir das gemeinsam mit Ihnen herausfinden) und dass Sie eine Beratung und Begleitung durch uns wünschen.

Wenn Sie danach ins Projekt aufgenommen werden können, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer geeigneten Wohnung.